Verkehrsrecht
Nutzen Sie unsere bußgeld- und strafrechtliche Kompetenz
Insbesondere im Straßenverkehr gibt es zahlreiche Sachverhalte aus dem Rechtsgebiet der Ordnungswidrigkeiten, welche die Behörde veranlassen, ein Bußgeld zu verhängen. Hierzu zählen beispielsweise das "Überfahren" einer roten Ampel, Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken oder verbotenes Überholen. Nur bei geringfügigen Verstößen ergehen Bescheide über Verwarnungsgelder. Es gibt jedoch häufig Mittel und Wege, sich aus der vermeintlichen "Bußgeldfalle" zu befreien, indem die entsprechenden Verfahrensvorschriften sinnvoll angewandt werden. Bußgeldbescheide sind nicht immer inhaltlich inkorrekt und sachkundiger Einspruch kann sich bezahlt machen.
Verkehrsstraftaten wie Körperverletzung durch Unfall oder Verkehrsunfallflucht erfordern schnelle und wirksame anwaltliche Vertretung bereits im Frühstadium des Ermittlungsverfahrens. Ohne Rücksprache mit dem Rechtsanwalt sollte der Betroffene Aussagen vor der Polizei möglichst vermeiden. Wir können für Sie die amtliche Ermittlungsakte in unser Büro einfordern und nach Besprechung des Inhaltes mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie aufbauen.
Selbstverständlich übernehmen wir anwaltliche Vertretung auch für Opfer einer Verkehrsstraftat oder eines Verkehrsunfalls. Näheres hierzu findet sich unter dem Rechtsgebiet "Strafrecht" beziehungsweise "Unfallrecht".