Arzthaftungsrecht
Vertrauen Sie uns bei Behandlungsfehlern
Behandlungsfehler des Arztes und mangelnde Aufklärung gegenüber dem Patienten können zu vermögensrechtlichen Ansprüchen des Patienten gegen den Arzt führen. Berechtigte Ansprüche reguliert die Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss jeder Arzt und jedes Krankenhaus verpflichtet ist.
Die Ärztekammern bieten die Möglichkeit eines außergerichtlichen Gutachterverfahrens, an dem Arzt und Patient rechtlich beteiligt werden.
Die Höhe des möglichen Schadensersatzes richtet sich nach den finanziellen Einbußen, die der Patient durch die falsche Behandlung erlitten hat.
Hierzu gehören auch Aufwendungen für Betreuung und Versorgung durch Dritte, aufgrund der Gesundheitsverletzung des Patienten entgangene Unterhaltsansprüche des Ehegatten und der Kinder des Patienten bei dessen dauernder Arbeitsunfähigkeit oder Tod.
Dem Patienten, der Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden ist, steht ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe zu.