Haftungsrecht
Abwicklung von Schäden bei Beratungsfehler
Steuerberatern und Rechtsanwälten können leider auch Beratungsfehler unterlaufen. Für den eingetretenen Schaden tritt dann in der Regel die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters beziehungsweise des Rechtsanwaltes ein.
Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haften beispielsweise für falsche Testate in Werbeprospekten über Investmentprodukte, ungeprüfte und unzutreffende Vermögenstestate sowie bei fehlerhaften Auskünften bezüglich voraussichtlicher steuerlicher Belastungen. Kommen sie ihrer Pflicht zur umfassenden Beratung und Belehrung über steuerlich relevante Sachverhalte und Folgen nicht nach, sind sie für die Schäden haftbar zu machen.
Im Rahmen seines Mandats haftet auch ein Jurist für durch mangelhafte Pflichterfüllung entstandene Vermögensschäden. Er muss etwa aufklären über mögliche finanzielle Folgen durch einen Prozess (Prozessrisiko) und Verjährungsfristen in Bezug auf Ansprüche und Ähnliches. Entscheidend ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Rechtsanwalts und Schaden. Die Beweislast liegt dabei auf Seiten des Mandanten.
Steuerberater und Rechtsanwälte sind zwingend berufshaftpflichtversichert. Wir machen für Sie gegenüber der Versicherung Ihre finanziellen Ansprüche geltend und setzen diese durch.