Baurecht
Für öffentliche und private Bauvorhaben
In der Bauwirtschaft sind die Interessen von Bauherren und Bauunternehmern oft gegensätzlich. Hier muss schon bei der Bauausführung der Rechtsfrieden gesichert werden.
Mängel am Bau sind ebenso zu vermeiden wie das säumige Zahlen von Baugeldern durch den Bauherren.
Die VOB-B (Verdingungsordnung für Bauleistung) enthält im Falle ihrer Vereinbarung wichtige Regelungen und Fristen für die Parteien des Bauvertrages.
Von Bedeutung ist vor der Planung eines Bauvorhabens das öffentlich-rechtliche Bauplanungsrecht, das Art und Ausmaß des Bauvorhabens bestimmt. Solche Vorschriften sind im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens der Behörde anzuwenden, die Entscheidung ist im Rechtsmittelverfahren nachprüfbar und kann gerichtlich angefochten werden.
Das Architektenrecht ist sehr komplex. Hier kommt es auf genaue Kenntnis der Gesetze an, wenn der Architektenvertrag rechtssicher sein soll. Gesonderte Vereinbarungen über das Architektenhonorar bedürfen der Verhandlung vor Abschluss des Vertrages und sind schriftlich abzufassen.