Direkt zum InhaltDirekt zur Hauptnavigation
Wir führen Sie auf Ihrem Weg zum Recht

Mietrecht

Ein umfangreiches Regelwerk - wir klären und lösen Probleme

Das Mietverhältnis hält umfangreiches Potenzial für Unstimmigkeiten zwischen den Mietparteien bereit. Dies gilt für sonstige Sachgüter, für Gewerberaum, in besonderem Maße jedoch für Wohnraum: Häufig geht es um mangelhafte Wohnungen, nicht zahlende Mieter, undurchsichtige Nebenkostenabrechnungen, unzulässige Mieterhöhungen und Kündigungen oder Beschädigungen der Mietsache bei Rückgabe. Hier gilt es, Klarheit zu schaffen und dem Betroffenen zu seinem Recht zu verhelfen.

Grundsätzlich ist der Mieter von Wohnraum unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt. Rechte und Pflichten beider Vertragspartner unterliegen strengen Regeln, aus denen nur begrenzt Gestaltungsspielraum für das Mietverhältnis resultiert.

So gibt der Gesetzgeber unter anderem vor, wie Mietminderungen wegen Sachmangels, Abrechnungen von Betriebskosten, Mieterhöhungen, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie Kündigungen wegen Eigenbedarfs zu gestalten sind.

Vermieterpfandrecht bei Zahlungsrückständen und Schadensersatz bei Sachbeschädigung unterliegen ebenfalls gesetzlichen Vorschriften.

Die Räumung einer Wohnung ist mittels eines gerichtlichen Urteils per Räumungsklage durchzusetzen, keinesfalls in Selbstjustiz.

Bei Härtefällen gewährt das Gericht dem Mieter auf Antrag Räumungsschutz für einen überschaubaren Zeitraum.

Tablet mit der Anzeige von News und Infos

Hier finden Sie aktuelle Rechtsprechungen zu Ihrem Problem: [mehr]