Unfallrecht
Schadensabwicklung und Interessenvertretung bei Unfällen
In der zivilrechtlichen Situation eines Verkehrsunfalls ist zunächst eine Dokumentation der Schäden wichtig. Die zügige Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Versicherung ist notwendig, da Reparatur oder Neuanschaffung des Fahrzeuges nicht hinausgeschoben werden sollten. Konsultieren Sie uns daher frühzeitig für rechtskundige Unterstützung.
Ob ein Totalschaden oder noch ein Reparaturschaden des Fahrzeugs vorliegt, hängt im Wesentlichen vom Wert des Fahrzeugs vor dem Unfallgeschehen und der Höhe der zu erwartenden Kosten einer möglichen Reparatur ab. In Ihrer Vertretung setzen wir Ihre Interessen gegenüber der Kfz-Versicherung durch und minimieren den finanziellen Schaden für Sie.
Ein schuldloses Opfer eines Unfalls kann seinen Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen geltend machen. Weiterhin hat es das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Begutachtung der Schadenshöhe zu beauftragen und im Fall der Körperverletzung angemessenes Schmerzensgeld zu verlangen.
Auch diesbezüglich werden wir gern in Ihrem Interesse tätig und verhandeln