Jeder, dem eine Straftat vorgeworfen wird, hat ein gesetzliches Recht auf Verteidigung. Die Tat und ihre Folgen für das Opfer sind für die Beurteilung des Falles von hoher Bedeutung, aber auch der Straffällige selbst, seine Persönlichkeit und die Prägung durch sein Umfeld sind von maßgeblichem Einfluss.
Ein Strafverfahren erfordert schnelle und wirksame anwaltliche Vertretung bereits im Frühstadium des Ermittlungsverfahrens. Wir begleiten durch alle Stadien des Prozesses vom Ermittlungsverfahren über die Strafverhandlung, Berufung oder Revision bis zum Strafvollzug.
Ganz gleich, ob es sich um allgemeines Strafrecht mit Straftatbeständen wie Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung handelt, um verkehrsrechtliche Verstöße, Jugendstraftaten oder andere Delikte: Aussagen des Betroffenen vor der Polizei sollten vermieden werden.
Das Opfer einer Tat hat bei besonderer Schwere der Verletzung die Möglichkeit, Zeugenbeistand zu beanspruchen oder im Prozess als Nebenkläger aufzutreten. In der Nebenklage kann der Betroffene Akteneinsicht nehmen, seine Perspektive darlegen, Zeugen befragen und Anträge stellen.
Weiterhin kann ein
Straftatopfer vermögensrechtliche
Ansprüche gegen den Täter geltend machen.
Hier finden Sie aktuelle Rechtsprechungen zu Ihrem Problem: [mehr]
Rommerscheider Höhe 41, 51465 Bergisch Gladbach, Deutschland
Öffnungszeiten
Telefonzeiten